Rechtsformen

Weshalb die steuerliche Einordnung der persönlichen Verhältnisse des Mandanten hinsichtlich einer bestmöglichen Rechtsform unabdingbar ist

Die Beweggründe dazu jedoch vielschichtig. Auch sind im Laufe der Zeit Änderungen notwendig.

Wir bieten Ihnen Know-How in der steuerlichen Abwicklung von natürlichen-, juristischen Personen, Unternehmen in Mischform und Unternehmensverbindungen.

· Einzelunternehmen
· Freiberufler
· Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
· Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))
· Liquidationsgesellschaften (i. L.)
· Aktiengesellschaften (AG)
· Mischformen
· Limiteds (Ltd)
· Vereine (gemeinnützig und nicht-gemeinnützig)